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Baustellenüberwachung unter NIS2 & KRITIS: warum Technik & Compliance über Aufträge entscheiden

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Ein Kunde hat berichtet, dass er bei einer Ausschreibung im Bereich kritische Infrastruktur mehrfach nach denselben Punkten gefragt wurde: Technik, Datenprozesse, Nachweise. Immer wieder wollten die Auftraggeber belegt haben, dass die Vorgaben wirklich erfüllt werden. Dieses Beispiel zeigt: Die Anforderungen an die Baustellensicherung ändern sich gerade spürbar. Wer künftig bei Projekten Kritischer Infrastrukturen mitspielen will, muss seine Hausaufgaben machen. Nur wer seine Technik, Datenprozesse und Nachweise im Griff hat, kann langfristig erfolgreich sein. Neben organisatorischen Maßnahmen können mobile Videoüberwachungstürme dabei eine wichtige Rolle spielen, beispielsweise für die Beweissicherung oder den Sabotageschutz.

1. Technik: Herkunft ist entscheidend

Ein Videoturm ist nicht gleich ein Videoturm. Entscheidend ist, woher die verbauten Kameras und Komponenten stammen und nach welchen Standards sie geprüft sind.

EU-Produkte oder NDAA-konforme Kameras aus den USA gelten zunehmend als Standard. GuardUp achtet deshalb bei gelisteten Dienstleistern bereits heute darauf, dass eingesetzte Kameratypen diese Anforderungen erfüllen. Hinweis: NDAA hat in Europa faktisch keine Bedeutung, wird aber immer wieder in diesem Zusammenhang erwähnt. Hersteller aus China sind in vielen Ausschreibungen explizit ausgeschlossen –- zu groß ist das Risiko von Hintertüren oder Abhängigkeiten. Betreiber kritischer Infrastrukturen können sich keine Unsicherheiten leisten — und Bauunternehmen, die in deren Auftrag handeln, müssen dies berücksichtigen.

2. Datenverarbeitung: Wo liegen die Daten?

Ein unterschätztes Thema ist die Verarbeitung und Speicherung der Videodaten.

Werden Bilder lokal im Turm analysiert oder zusätzlich gestreamt? Wenn gestreamt, ist entscheidend: Wo werden die Daten gehostet? Hosting muss in der EU erfolgen und transparent nachweisbar sein. Auch Leitstellendaten - also Aufzeichnungen, Alarmprotokolle oder Interventionsnachweise - müssen in sicheren, zertifizierten Rechenzentren in der EU liegen. GuardUp prüft hier transparent nach, welche Lösungen die Anbieter einsetzen. Dienstleister, die Unterstützung bei der richtigen Dokumentation und Nachweisführung benötigen, können auf die Erfahrung von Smyczek Consulting zurückgreifen.

3. Compliance & Nachweise: Pflicht statt Kür

Viele Anbieter unterschätzen es noch, aber Betreiber von KRITIS-Einrichtungen verlangen immer häufiger: ISO-Zertifizierungen (z. B. ISO 9001, ISO 27001 oder CISIS12®).

Nachweis über Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO — reine Hardwarevermieter sind ausgeschlossen. Versicherungsschutz für Schäden bei Nichtfunktion. Dokumentierte Prozesse für Datenschutz, Interventionskette und Sabotageschutz. Mit Unterstützung von Smyczek Consulting können diese Unterlagen effizient aufgebaut und gepflegt werden. So vermeiden Dienstleister, dass sie schon an der formalen Hürde einer Ausschreibung scheitern.

4. Fazit: Wer vorbereitet ist, gewinnt

Dienstleister, die heute ihre Technik und Unterlagen in Ordnung bringen, sichern sich nicht nur Aufträge, sondern werden bevorzugte Partner von Bauunternehmen und Betreibern kritischer Infrastrukturen. Mit dem richtigen Setup (EU-/NDAA-Kameras, EU-Hosting, ISO, CiSIS 12, Datenschutzprozesse) schaffen sie Vertrauen.

Bauunternehmen können sicher sein, dass sie auf der Seite der Compliance stehen und nicht ins Risiko laufen. GuardUp sorgt dafür, dass nur geprüfte Anbieter diese Dienstleistung anbieten können. Smyczek Consulting begleitet Dienstleister dabei, die notwendigen Unterlagen, Policies und Nachweise aufzubauen – bevor sie aus dem Markt gedrängt werden.